Kostenübernahme
Ergotherapie und Logopädie sind in Deutschland anerkannte Heilmittel und werden vom Arzt verordnet.
Ergotherapeutische Verordnungen gibt es in den Bereichen:
• Motorisch-funktionell (Behandlung motorischer Störungen)
• sensomotorisch- perzeptiv (Behandlungen von Störungen der Wahrnehmung und Sensomotorik)
• psychisch- funktionell (Behandlung von Störungen im psychosozialen und sozioemotionalen Bereich)
Logopädie verordnet Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Hausarzt, Kinderarzt oder Neurologe: Verordnung für Stimm-Sprech- Sprachtherapie.
Auf der Grundlage einer Verordnung können wir tätig werden, d.h. ergotherapeutische oder logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.
Bei Fragen bezüglich einer Kostenübernahme helfen wir gerne weiter.